Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 0125; IMRRS 2022, 0068
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 24.09.2021 - 980a C 46/19 WEG

1. Die Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss setzt voraus, dass das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert ist, dem abgelehnten Beschlussantrag zuzustimmen, also einzig die positive Beschlussfassung ordnungsgemäß gewesen wäre.

2. Unter einem "Nachteil" i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG a.F. ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen, die konkret und objektiv sein muss; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann.

3. Verursacht die geplante Klimaanlage Geräusche wie das Rauschen einer Heizungsanlage oder das Brummen eines Kühlschranks in einem Abstand von zwei Metern, ist ein Nachteil i.S.v. § 14 Nr. 1 WEG a.F. anzunehmen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2022, 119