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IBRRS 2019, 0944; IMRRS 2019, 0355
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Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn ihm die böse Nachbarin ...

AG Homburg, Urteil vom 09.11.2018 - 4 C 216/18

Reagiert ein Wohnungsmieter einmalig aggressiv auf ständige Vorhaltungen, Unterstellungen, Gängelungen und Nachspionieren einer Nachbarin, rechtfertigt dies keine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mieters.

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Dokument öffnen IMR 2019, 184