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IBRRS 2019, 0714; IMRRS 2019, 0271
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Mietpreisbremse: Jetzt wohl auch in NRW unwirksam

AG Köln, Urteil vom 15.02.2019 - 208 C 188/18

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung NRW ist formal unwirksam, da eine ausreichende Begründung für die Beurteilung Kölns als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht veröffentlicht ist.

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