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IBRRS 2021, 2768; IMRRS 2021, 1012
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"Fuck you" ist kein Kündigungsgrund!

AG Köpenick, Urteil vom 15.09.2020 - 3 C 201/19

Die im Treppenhaus geäußerten Worte "fuck you" gegenüber dem Hausverwalter sind insbesondere unter Berücksichtigung der angespannten Situation während eines Räumungsrechtsstreits nicht derart schwer wiegend und ehrverletzend, dass sie die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses begründen könnten.

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