Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2598; IMRRS 2021, 0965
IconAlle Sachgebiete
Untervermieterlaubnis nur bei nachträglichem Interesse

AG Lichtenberg, Urteil vom 19.08.2020 - 15 C 16/20

1. Der Mieter von Wohnraum kann vom Vermieter verlangen, dass dieser die teilweise Gebrauchsüberlassung an einen Dritten gestattet, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse hieran entsteht. Die Umstände, die dem vernünftigen Grund zu Grunde liegen, dürfen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vorgelegen haben.

2. Es ist nicht ausreichend, dass Mieter und Untermieter den Entschluss zur Bildung einer gemeinsamen Wohngemeinschaft nach dem Abschluss des Mietvertrages gefasst haben.

Dokument öffnen Volltext