Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 3036; IMRRS 2017, 1255
IconAlle Sachgebiete
Wohnungseigentümer falsch beraten: Welcher Anwalt haftet?

AG München, Urteil vom 27.11.2014 - 155 C 13757/14

1. Wird eine WEG in einem Verfahren in 1. und 2. Instanz jeweils von verschiedenen Anwälten vertreten und soll das Unterliegen in einem WEG- Verfahren alleine die Folge richterlicher Fehlentscheidungen in beiden Instanzen gewesen sein, ist nachvollziehbar darzulegen, dass keine schuldhafte Schlechterfüllung des eigenen Anwaltsvertrags vorlag.

2. Liegen die Voraussetzungen für einen Gesamtschuldnerausgleich vor, muss der erste Anwalt für den hälftigen Ausgleich des Selbstbehaltsbetrags für das Gericht schlüssig darlegen, welchen exakten Verschuldensanteil die weitere zweitinstanzliche Beratung durch den zweiten Anwalt an dem eingetretenen Gesamtschaden einnimmt.

Dokument öffnen Volltext