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IBRRS 2019, 2514; IMRRS 2019, 0915
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Anbringen einer Markise ist bauliche Veränderung!
AG München, Urteil vom 18.04.2018 - 481 C 16896/17 WEG
Die Anbringung der Markise stellt eine bauliche Veränderung von Gemeinschaftseigentum i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG dar.