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IBRRS 2019, 0356; IMRRS 2019, 0137
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Kein Schadensersatz bei nicht nachgewiesenem vorgetäuschten Eigenbedarf

AG Pforzheim, Urteil vom 18.01.2019 - 4 C 318/18

Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist ein Vermieter nicht mehr verpflichtet, den Wegfall des Eigenbedarfs dem Mieter mitzuteilen. Schadensersatzansprüche des Mieters bestehen dann nicht.

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