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IBRRS 2021, 0868; IMRRS 2021, 0333
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Keine Haftung des Sondereigentümers für anfängliche Mängel

AG Pinneberg, Urteil vom 29.09.2020 - 60 C 43/16

Es können bei pauschaler Auferlegung der Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten auf den Sondereigentümer solche Maßnahmen nicht umfasst sein, die auf die Beseitigung bauseits vorhandener Nässeschäden und Instandsetzung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustands gerichtet sind.

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