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IBRRS 2020, 1103; IMRRS 2020, 0451
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Räumungsverpflichtung trotz Ausgleich von Mietrückständen
AG Schöneberg, Urteil vom 16.03.2020 - 4 C 98/19
1. Der Ausgleich von Mietrückständen schützt nicht vor einer Räumungsverpflichtung.
2. Die Schonfristzahlung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB "zerstört" nur eine fristlose Kündigung.