Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 2066; IMRRS 2022, 0854
IconAlle Sachgebiete
Corona-Schutzmaßnahmen werden missachtet: Fristlose Kündigung möglich

AG Schmallenberg, Urteil vom 29.06.2022 - 3 C 32/22

Setzt ein Hotelier in ganz erheblicher Weise nach außen den Rechtsschein, dass er die Corona-Schutzmaßnahmen nicht nur ablehnt, sondern auch zu umgehen versucht (etwa durch Mails, Interviews, entsprechende Bußgeldbescheide gegen ihn), so kann der Hotelgast den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen.

Dokument öffnen Volltext