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IBRRS 2019, 1610; IMRRS 2019, 0595
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Zur Heizungsablesung muss Zutritt gewährt werden!

AG Sonthofen, Urteil vom 04.10.2018 - 1 C 813/17 WEG

Der einzelne Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, einer von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Ablesefirma oder von dieser beauftragten Personen den Zutritt zu seiner Wohnung zum Einbau und Ablesen technischer Messgeräte zur Wasser- und Heizkostenerfassung zu gestatten.

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Dokument öffnen IMR 2020, 1025 (nur online)