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IBRRS 2021, 1695; IMRRS 2021, 0607
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Wann kann der Wärmeverbrauch rechnerisch ermittelt werden?

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 23.12.2020 - 7 C 1995/20

Nur wenn der Wärmeverbrauch nur mit unzumutbar hohem Aufwand gemessen werden kann, ist eine rechnerische Ermitt­lung nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV zulässig.

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