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IBRRS 2018, 2145; IMRRS 2018, 0771
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Wohnlage in der Innenstadt: Wann handelt es sich um eine bevorzugte City-Lage?

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 08.05.2018 - 13 C 431/17

1. Der Annahme des Mittelwerts bei der Spanneneinordnung im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2017 ist eine plausible Schätzung. Für die überdurchschnittliche Spanneneinordnung trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast.

2. Das Gericht kann sich aufgrund der Vorlage von Lichtbildern eine hinreichende Überzeugung von den Örtlichkeiten bilden.

3. Eine innerstädtische Wohnlage ist ohne überregional bedeutsame Dienstleistungszentren, Einkaufsmöglichkeiten, Shoppingcenter und Kultureinrichtungen nicht als bevorzugte City-Lage im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 zu bewerten. Eine positive Mietenentwicklung und ein Zuzug von Bewohnern reichen hierfür nicht aus.

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Dokument öffnen IMR 2018, 1084 (nur online)