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IBRRS 2021, 0976; IMRRS 2021, 0370
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Der Mieter darf in seiner Wohnung auch sterben!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.11.2020 - 15 C 59/20

Das Sterben in der gemieteten Wohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Verster­bens stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Ge­brauches dar.

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