AG Wedding, Beschluss vom 13.01.2017 - 13 C 1001/17
1. Wird den Eltern eines Mieters mitgeteilt, dass dieser wegen Mietrückständen fristlos gekündigt wurde, ist dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht hinzunehmen.
2. Besteht zwischen Vermieter und Vater des Mieters ein Bürgschaftsvertrag, liegt durch diese Mitteilung keine rechtswidrige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vor.
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