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IBRRS 2019, 4192; IMRRS 2019, 1530; IVRRS 2019, 0604
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Sind bauordnungsrechtliche Einschränkungen bei der Grundstücksbewertung zu berücksichtigen?

BFH, Urteil vom 18.09.2019 - II R 15/16

1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen.*)

2. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nicht dem Bauordnungsrecht genügende Flächen bei der Ermittlung der üblichen Miete zu berücksichtigen sind.*)

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