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IBRRS 2019, 0571; IMRRS 2019, 0210; IVRRS 2019, 0088
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Gutachten zu Bestimmung ortsüblicher Marktmiete darf nicht auf EOP-Methode basieren

BFH, Urteil vom 10.10.2018 - IX R 30/17

1. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH-Rechtsprechung).*)

2. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z. B. einen erfahrenen Makler, beurteilen lassen, welchen Miet- oder Pachtzins er für angemessen hält.*)

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