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IBRRS 2019, 3718; IMRRS 2019, 1356
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Zulassung als Syndikus setzt mindestens 65 % anwaltliche Tätigkeit voraus!

BGH, Urteil vom 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 63/17

1. Für die anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird.*)

2. Ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit liegt am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen.*)

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