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IBRRS 2020, 2082; IMRRS 2020, 0892
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Hoheitliche Tätigkeit hindert Syndikuszulassung!

BGH, Urteil vom 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 81/18

Jede Art ho­heit­li­cher Tä­tig­keit (hier: Mitwirkung an Schlichtungsverfahren zwischen Lehrlingen und Ausbildern nach § 111 Abs. 2 Satz 1 ArbGG in Verbindung mit § 67 Abs. 3 HwO) bil­det ein Zulas­sungs­hin­der­nis. Der Um­fang, in dem sol­che Auf­ga­ben aus­ge­übt wer­den, ist nicht entscheidend.

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