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IBRRS 2018, 2229; IMRRS 2018, 0801
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Namensgeber ausgeschieden: Dr.-Titel bleibt Bestandteil des Kanzleinamens!

BGH, Beschluss vom 08.05.2018 - II ZB 7/17

Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer Partnerschaft von Rechtsanwälten sind die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben auch dann zur Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel des Ausgeschiedenen befugt, wenn keiner von ihnen promoviert hat.*)

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