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IBRRS 2019, 2619; IMRRS 2019, 0962
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Aufrechnung gegen eine durch Urteil titulierte Forderung?

BGH, Urteil vom 25.06.2019 - II ZR 170/17

1. Die Aufrechnung gegen eine durch Urteil titulierte Forderung unterliegt den Einschränkungen, denen sie unterläge, wenn sie im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) eingewendet worden wäre.*)

2. Ist eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Titelschuldners in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert, wird sie so behandelt, als sei die Aufrechnung nie erklärt worden.*)

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