BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - III ZB 9/22
1. Zur Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels.*)
2. Das Verschlechterungsverbot in Notarkostensachen steht einer Erhöhung der Wertansätze nicht schlechthin entgegen.*)
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