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IBRRS 2020, 2828; IMRRS 2020, 1163
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Keine ermäßigte Gebühr bei Teilaufhebung eines Vertrags

BGH, Beschluss vom 09.09.2020 - IV ZB 9/20

Die ermäßigte Gebühr nach Nr. 21102 Ziff. 2 KV GNotKG für Beurkundungsverfahren, deren Gegenstand die Aufhebung eines Vertrags ist, findet auf Teilaufhebungen keine Anwendung.*)

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