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IBRRS 2019, 3697; IMRRS 2019, 1336; IVRRS 2019, 0526
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Kaufpreisrentenansprüche unterliegen Pfändungsschutz!

BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 56/18

Kaufpreisrentenansprüche, die der Schuldner durch vertragliche Vereinbarung als Abfindung für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen vor Insolvenzeröffnung erworben hat, werden von dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst.*)

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