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IBRRS 2018, 1167; IMRRS 2018, 0420; IVRRS 2018, 0181
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Sich selbst vertretender Anwalt verstirbt: Verfahren wird trotz Vertreters unterbrochen!

BGH, Beschluss vom 01.03.2018 - IX ZR 2/18

Verstirbt ein sich in einem Rechtsstreit selbst vertretender Rechtsanwalt, tritt eine Unterbrechung des Verfahrens auch dann ein, wenn für ihn ein allgemeiner Vertreter bestellt war, dessen Vertretungsbefugnis mit dem Tod des Rechtsanwalts endet.*)

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