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IBRRS 2019, 2556; IMRRS 2019, 0945; IVRRS 2019, 0367
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Die Hoffnung stirbt zuletzt!

BGH, Urteil vom 18.07.2019 - IX ZR 258/18

Erbringt ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, eine Leistung in der berechtigten Annahme, dadurch eine Gegenleistung in sein Vermögen zu veranlassen, kann ihm eine gleichwohl eingetretene Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein, auch wenn die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs nicht gegeben sind.*)

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