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IBRRS 2020, 2953; IMRRS 2020, 1208; IVRRS 2020, 0536
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Kein Widerruf einer Einzelverfügungsbefugnis durch schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 24.09.2020 - IX ZR 289/18

1. Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter, der zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Schuldners ermächtigt ist, kann die für ein Gemeinschaftskonto vereinbarte Einzelverfügungsbefugnis nicht wirksam widerrufen.*)

2. Das AGB-Pfandrecht der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto erstreckt sich auch auf den girovertraglichen Anspruch auf das "Tagesguthaben".*)

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