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IBRRS 2018, 1144; IMRRS 2018, 0401; IVRRS 2018, 0171
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Prozess vor anderem Gericht in der EU anhängig: Klage unzulässig!

BGH, Urteil vom 22.02.2018 - IX ZR 83/17

1. Eine bei einem deutschen Gericht erhobene Klage ist von Anfang an unzulässig, wenn wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bereits eine Klage bei einem international zuständigen Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union anhängig ist.*)

2. Wird ein vor einem deutschen Gericht anhängiges Verfahren wegen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bereits anhängigen Klage ausgesetzt, bewirkt die Feststellung der Zuständigkeit des ausländischen Gerichts im inländischen Verfahren nicht die Erledigung der Hauptsache.*)

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