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IBRRS 2022, 0097; IMRRS 2022, 0051
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Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist keine Rechtsanwaltstätigkeit

BGH, Urteil vom 15.11.2021 - NotZ (Brfg) 2/21

Die Wahrnehmung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters stellt - ungeachtet dessen, ob es sich dabei um Teil des Rechtsanwaltsberufs handelt - keine Rechtsanwaltstätigkeit für unterschiedliche Auftraggeber i.S.d. § 6 Abs. 2 BNotO a.F./§ 5b Abs. 1 BNotO n.F. dar.*)

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