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IBRRS 2018, 1197; IMRRS 2018, 0434; IVRRS 2018, 0188
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Selbständiges Beweisverfahren auch ohne Vorbefassung zulässig!

BGH, Beschluss vom 14.03.2018 - V ZB 131/17

Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat.*)

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