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IBRRS 2019, 4062; IMRRS 2020, 0283; IVRRS 2020, 0116
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Kein Pfändungsschutz im Zwangsverwaltungsverfahren?

BGH, Beschluss vom 10.10.2019 - V ZB 154/18

1. Die Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO findet im Zwangsverwaltungsverfahren keine entsprechende Anwendung.*)

2. Dem Schuldner sind im Zwangsverwaltungsverfahren Mittel für seinen Unterhalt nur nach Maßgabe von § 149 Abs. 3 ZVG und unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.*)

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