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IBRRS 2020, 1978; IMRRS 2020, 0862; IVRRS 2020, 0358
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Wiederaufnahme gegen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss?

BGH, Beschluss vom 05.03.2020 - V ZB 20/19

Gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO statthaft, wenn es sich bei dem Wiederaufnahmegrund um einen Zuschlagsversagungsgrund i.S.v. § 100 ZVG handelt (hier: Nichtigkeitsgrund gem. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).*)

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