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IBRRS 2018, 2062; IMRRS 2018, 0746; IVRRS 2018, 0311
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Unterwerfungserklärung macht Rechtsnachfolgeklausel entbehrlich!

BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - V ZB 212/17

Die im Grundbuch eingetragene dingliche Unterwerfungserklärung nach § 800 Abs. 1 ZPO macht, wenn die Vollstreckung aus einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld gegen den späteren Eigentümer des Grundstücks betrieben werden soll, eine Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO nicht entbehrlich.*)

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