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Freundschaft zwischen Prozesspartei und Ehegatten macht Richter befangen!
BGH, Beschluss vom 19.11.2020 - V ZB 59/20
Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn zwischen dem Ehegatten des abgelehnten Richters und einer Prozesspartei eine enge bzw. langjährige Freundschaft besteht.*)