BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - V ZB 67/17
Eine Ergebnislosigkeit des zweiten Versteigerungstermins im Sinne von § 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG liegt nur vor, wenn kein Gebot abgegeben wurde oder alle abgegebenen Gebote bis zum Schluss der Versteigerung ohne Widerspruch zurückgewiesen worden sind (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360 Rn. 15).*)
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