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IBRRS 2018, 1958; IMRRS 2018, 0790; IVRRS 2018, 0327
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Erwerb der Sicherungsgrundschuld ohne die Forderung: Einwendungen möglich?

BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 106/17

Eine Einwendung gegen die Grundschuld "ergibt" sich im Sinne von § 1192 Abs. 1a Satz 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt.*)

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