Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 0948; IMRRS 2021, 0363; IVRRS 2021, 0174
IconAlle Sachgebiete
Beschwerdeführer muss Überschreitung der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen

BGH, Beschluss vom 25.02.2021 - V ZR 166/20

1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 Euro übersteigt, abändern lassen will.

2. Bei der Verurteilung, eine Willenserklärung abzugeben, ist das wirtschaftliche Interesse an dem Nichteintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen maßgeblich.

3. Bei der Verurteilung zur Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung und deren Eintragung in das Grundbuch ist entscheidend, inwieweit der Verkehrswert des Wohnungseigentums durch die Neufassung der Teilungserklärung gemindert wird.

Dokument öffnen Volltext