Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2032; IMRRS 2020, 0873
IconAlle Sachgebiete
Keine einseitige Auflösung des Nießbrauchs bei Gesamthandsgemeinschaft

BGH, Urteil vom 06.03.2020 - V ZR 329/18

Ist für mehrere Personen als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ein Nießbrauch an einem Grundstück bestellt, kann die Aufhebung der Gesamtberechtigung entsprechend § 749 Abs. 1 BGB nicht verlangt werden.*)

Dokument öffnen Volltext