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IBRRS 2019, 1631; IMRRS 2019, 0612
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Keine Kumulation von Nutzungsersatz und Prozesszinsen!

BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 341/17

Eine Kumulation von Nutzungsersatz und Prozesszinsen für den nach § 812 Abs. 1 BGB erlangten Geldbetrag scheidet auch dann aus, wenn der Bereicherungsschuldner der verschärften Haftung des § 819 Abs. 1 BGB unterworfen ist (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12.05.1998 - XI ZR 79/97, NJW 1998, 2529, 2531).*)

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