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IBRRS 2019, 0573; IMRRS 2019, 0211
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Keine unbefristete Bindung des Subventionsempfängers

BGH, Urteil vom 21.09.2018 - V ZR 68/17

Es ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, einem Subventionsempfänger (hier: Grundstückskäufer) Bindungen aufzuerlegen, die er ohne zeitliche Begrenzung und damit auch einhalten muss, nachdem die mit der Subvention (hier: Preisnachlass) verbundenen Vorteile aufgebraucht sind.*)

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Dokument öffnen IMR 2019, 157