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IBRRS 2018, 1233; IMRRS 2018, 0448; IVRRS 2018, 0195
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Zustimmung zur Veräußerung: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.*)

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