Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 1740; IMRRS 2019, 0647; IVRRS 2019, 0250
IconAlle Sachgebiete
Billiges Bauland: Wie lange darf Gemeinde sich Wiederkaufsrecht einräumen lassen?

BGH, Urteil vom 15.02.2019 - V ZR 77/18

1. Bei einem Verkauf verbilligten Baulands an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Die Gewährung eines Preisnachlasses von 29% gegenüber dem Verkehrswert genügt hierfür nicht.*)

2. Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20% ist eine Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen.*)

Dokument öffnen Volltext