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IBRRS 2017, 3582; IMRRS 2017, 1492
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Berufungsbegründungsfrist errechnet: Prüfung des Erledigungsvermerks genügt!

BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - VI ZB 40/16

Ist die Berufungsbegründungsfrist errechnet und befindet sich in den Handakten ein Vermerk über die Notierung der Frist im Fristenbuch, kann sich der Rechtsanwalt grundsätzlich auf die Prüfung des Erledigungsvermerks in der Handakte beschränken und braucht nicht noch zu überprüfen, ob das Fristende auch tatsächlich im Fristenkalender eingetragen ist, außer es drängen sich an der Richtigkeit Zweifel auf (Beibehaltung von BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VI ZB 46/07, IBRRS 2008, 0779 = IMRRS 2008, 0545).*)

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