BGH, Beschluss vom 21.07.2020 - VI ZB 7/20
1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt.
2. Besondere formale Anforderungen bestehen zwar nicht. Die Berufungsbegründung muss aber auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein.
3. Dabei ist stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist. Das gilt auch für die Prüfung der Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung.
4. Ein Verweis auf eine andere Entscheidung reicht in aller Regel für eine ausreichende Begründung nicht aus. Anders liegt es, wenn der von der Berufungsbegründung genannte Beschluss in einem im wesentlichen sachverhaltsgleichen Parallelverfahren ergangen ist.
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