BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - VI ZB 70/16
Zur Ersatzfähigkeit der dem Berufungsbeklagten entstandenen Rechtsanwaltskosten, wenn die anwaltliche Tätigkeit (Antrag auf Zurückweisung der Berufung) in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Berufungsrücknahme erfolgt (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - III ZB 66/15, BGHZ 209, 120 = IBRRS 2016, 0852 = IMRRS 2016, 0546).*)
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