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IBRRS 2018, 2162; IMRRS 2018, 0776; IVRRS 2018, 0321
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Unfälle dürfen durch Dashcam-Aufnahmen aufgeklärt werden

BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17

1. Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.*)

2. Die Verwertung von sogenannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.*)

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