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IBRRS 2020, 1249; IMRRS 2020, 0534; IVRRS 2020, 0224
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Wesentlicher Kern des Parteivorbringens muss erfasst und beschieden werden!

BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZR 265/19

Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden.*)

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