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IBRRS 2018, 2106; IMRRS 2018, 0753
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Stellungnahmefrist muss ausreichend bemessen sein!

BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.*)

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Dokument öffnen IBR 2018, 542