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IBRRS 2020, 2867; IMRRS 2020, 1171; IVRRS 2020, 0516
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Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - VI ZR 300/18

Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 53